Lieferketten-Sorgfaltspflichten-Gesetz (LkSG)
Unsere Grundsatzerklärung gemäß LkSG
Seit dem 1.1.2023 ist das Lieferketten-Sorgfalts-Pflichten-Gesetz (LkSG) in Kraft. Mit diesem Gesetz soll die Einhaltung der Menschenrechte in der Lieferkette verpflichtend geregelt werden. Ein Element sind dabei definierte Sorgfaltspflichten.
Das Gesetz gilt ab 2023 zunächst für Unternehmen mit mindestens 3000 Mitarbeitenden. Getriebebau NORD GmbH &Co KG mit 1.670 Mitarbeitenden in Deutschland wäre erst ab 2024 dazu verpflichtet dem Gesetz nachzukommen, ist sich aber der Wichtigkeit des Gesetzes bewusst und übernimmt bereits in diesem Jahr Verantwortung.
Als global tätiges Familien-Unternehmen sind wir uns des Einflusses und der Auswirkungen unseres unternehmerischen Handels auf die Gesellschaft bewusst. Daher beschäftigen wir uns intensiv mit dem Thema CSR. Das ist die Abkürzung für Corporate Social Responsibility und beschreibt das freiwillige Übernehmen von Verantwortung für soziale, ökologische und ökonomische Aspekte sowohl national als auch international.
NORD sieht sich als Unternehmen mit internationalen Verflechtungen in der besonderen Verantwortung, auf eine Verbesserung der weltweiten Menschenrechtslage entlang unseren Lieferketten hinzuwirken und die Geschäftsbeziehungen für nachhaltige Entwicklung sozial zu gestalten. Die zunehmende Integration in globale Beschaffungs- und Absatzmärkte birgt häufig Risiken durch Intransparenz und die oft mangelhafte Durchsetzung von international anerkannten Menschenrechten in den Lieferketten.
NORD bekennt sich dazu, die Menschenrechte des Einzelnen zu achten, zu schützen und einzuhalten. Dazu gehören nach unserem Verständnis, faire Löhne, angemessene Arbeitsbedingungen und die Ausbeutung von Kindern zu verhindern. Für uns ist Gleichberechtigung von Frauen und Männern selbstverständlich und wir benachteiligen niemanden wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Ethnie, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen oder aufgrund einer Behinderung. Korruption lehnen wir ebenso ab wie Zwangsarbeit und Menschenhandel.
Wir erwarten von unseren Zulieferern, als auch von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in allen Unternehmensbereichen und Tochtergesellschaften, dass Menschenrechte jedes Einzelnen geachtet, geschützt und eingehalten werden. Es soll sowohl innerhalb unserer Geschäftstätigkeit als auch in der gesamten Lieferkette dafür Sorge getragen werden, dass Menschenrechts- und Umweltverletzungen vorgebeugt wird und Betroffenen ein Zugang zur Abhilfe ermöglicht wird.
Für diese Leitlinien stehen wir bei NORD ein und schulen wir unsere Mitarbeitenden, diese Werte im Betrieb zu leben. Dies beginnt bei der bewussten Wahrnehmung von Verstößen gegen diese Prinzipien, die über festgelegte Prozesse aufgegriffen und bearbeitet werden, um dann in geeignete Maßnahmen für den Betrieb zu münden. Dies gilt auch für Hinweise Dritter.
Hier der Link zu unserem Hinweisgeber System:
Hinweisgeber
Wir erstellen eine kontinuierlich aktualisierte, IT gestützte Risikoanalyse, basierend auf Länderindizes und den 13 Risikofeldern des LkSG.
Es wurde ein Menschenrechtsbeauftragter bestimmt, der die Risikoanalyse überwacht und mindestens einmal im Geschäftsjahr an die Geschäftsführung berichtet. Für den Fall, dass die Analyse Verletzungen einer menschenrechtsbezogenen oder umweltbezogenen Pflicht aufweist, werden mögliche Abhilfemaßnahmen definiert und entsprechende Schritte zur Eliminierung dieser eingeleitet.
Wir verpflichten uns, die Einhaltung der Inhalte dieser Politik auch bei unseren Lieferanten und in der weiteren Wertschöpfungskette im Rahmen der Möglichkeiten und Handlungsräume zu fördern. Wir behalten uns ebenfalls vor, die Einhaltung unseres für Lieferanten verpflichtenden Verhaltenskodexes bei unseren Lieferanten zu überprüfen. Dies kann zum Beispiel in Form von Fragebögen, Bewertungen oder Audits erfolgen. Falls Zweifel hinsichtlich der Einhaltung dieser Politik bestehen, so wird der Lieferant aufgefordert, geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen und den Vorgang an seinen zuständigen Kontakt in unserem Unternehmen zu melden.
Weitere Infos, zu unserer Unternehmenspolitik und Verhaltenskodex können Sie
hier
finden.
Erfahren Sie mehr in diesem Video des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
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